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Aufhebung der Industriezölle in der Schweiz

Aufhebung der Industriezölle für den cross-border E-Commerce zwischen Deutschland und der Schweiz – was heißt das für deutsche Online-Händler*innen?

Grundlagen

Die Abschaffung der Industriezölle zwischen Deutschland und der Schweiz zum 1. Januar 2024 ist ein großer Schritt in Richtung eines Freihandelsabkommens, das darauf abzielt, den Handel zwischen den beiden Ländern zu erleichtern. Aufgrund von Faktoren wie hohem Lohnniveau und Handelshemmnissen, ist die Schweiz als “Hochpreisinsel” bekannt. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat in Studien die Auswirkungen dieser Hemmnisse untersucht. Als Teil des Maßnahmenpakets “Importerleichterungen” hat der Bundesrat die Aufhebung der Industriezölle beschlossen, um Handelshemmnisse zu reduzieren. Hier nehmen wir die Aufhebung der Industriezölle genauer unter die Lupe und zeigen auf, wie sich dies konkret auf den cross-border E-Commerce zwischen Deutschland und der Schweiz auswirkt. Erfahre hier, welche Konsequenzen dies für deutsche Händler*innen hat und welche Chancen sich in diesem dynamischen Markt eröffnen:

Auswirkungen für deutsche Online-Händler*innen

Auf den ersten Blick ermöglicht der Wegfall der Industriezölle einen einfacheren und reibungsloseren grenzüberschreitenden Handel zwischen beiden Ländern. Deutsche Händler*innen können ihre Produkte zu attraktiven Konditionen direkt an schweizerische Endkund*innen liefern, ohne die zusätzlichen Kosten der Zölle berücksichtigen zu müssen. Allerdings gibt es Ausnahmen: Von der Regelung ausgenommen sind sogenannte Agrarprodukte (inkl. landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte und Futtermittel), also alles, was in Kapitel 1 -24 der Schweizer Tarifnummernverzeichnisses zu finden ist. Zudem gibt es noch weitere Ausnahmen im Kapitel 35 und 38, die ebenso als Agrarprodukte klassifiziert sind. Und das bleibt nicht die einzige Ausnahme.

Formulare auf einem Tisch

Notwendigkeit der Beachtung zollrechtlicher Aspekte

Es ist wichtig zu beachten, dass trotz der Aufhebung der Industriezölle weiterhin spezifische zollrechtliche Aspekte von Relevanz sind, die berücksichtigt werden müssen. Der Wegfall der Industriezölle bedeutet nicht automatisch, dass keine weiteren zollrechtlichen Bestimmungen mehr zu beachten sind. Hierzu gehören beispielsweise:

  • Zollabfertigung: Obwohl die Industriezölle aufgehoben werden müssen Händler*innen weiterhin zollrechtlichen Bestimmungen und Verfahren folgen. Die korrekte Deklaration von Waren, die Einhaltung von Zollvorschriften und die Abwicklung der Zollabfertigung können zeitaufwendig und komplex sein.
  • Logistik und Versand: Der Versand von Waren über Grenzen hinweg erfordert eine effiziente Logistik und die Auswahl geeigneter Versandmethoden. Versandkosten, Lieferzeiten und mögliche Zollverzögerungen müssen berücksichtigt werden, um eine reibungslose Lieferung zu gewährleisten.
  • Währungsschwankungen: Bei grenzüberschreitenden Transaktionen können Währungsschwankungen einen Einfluss auf die Preise und Gewinnmargen haben. Händler*innen müssen die Wechselkurse im Auge behalten und geeignete Maßnahmen ergreifen, um sich gegen Währungsrisiken abzusichern.
  • Nichttarifäre Handelshemmnisse: Neben den Zöllen gibt es noch andere, sogenannte nichttarifäre Handelshemmnisse wie quantitative Beschränkungen, Handelskontrollen, Genehmigungen und technische Standards, die von den Zollbehörden überwacht werden. Diese Vorschriften und Beschränkungen müssen auch nach dem Wegfall der Industriezölle beachtet werden.
  • Ursprungsregeln: Die Bestimmungen zum Ursprungsnachweis eines Produkts bleiben auch nach dem Wegfall der Industriezölle weiterhin bedingt relevant. Bei Einfuhr der betroffenen Waren müssen also weiterhin die Ursprungsregeln beachtet werden, um in den Genuss von Handelspräferenzen oder Freihandelsabkommen zu kommen. Dies bezieht sich beispielsweise auf Waren, die in die Schweiz importiert werden und unverändert bleiben sollen, bevor sie wieder exportiert werden. Begründet wird die Notwendigkeit der Ursprungsnachweise damit, dass diese als Grundlage für weitere Ausfuhren in andere Länder dienen sollen, auch wenn dort keine speziellen Handelsvorteile gelten.

Fazit

Trotz der geplanten Erleichterungen bleibt der cross-border-Handel mit der Schweiz weiterhin eine herausfordernde Aufgabe. Online-Händler*innen als auch Kundi*innen sollten weiterhin zollrechtliche Aspekte im Auge behalten, da eine große Menge an Vorschriften und Verfahren auch nach dem Wegfall der Industriezölle beachtet werden müssen. Die korrekte Abwicklung der Zollformalitäten, eine effiziente Logistik, geeignete Versandmethoden, die Berücksichtigung von Währungsschwankungen sowie die Bewältigung nichttarifärer Handelshemmnisse und Ursprungsregeln bleiben weiterhin von großer Bedeutung. Daher ist es entscheidend, dass Händler*innen diese Faktoren sorgfältig berücksichtigen, um einen erfolgreichen und reibungslosen cross-border E-Commerce zwischen Deutschland und der Schweiz zu gewährleisten.

Über Partner.MeinEinkauf.ch

Partner.MeinEinkauf.ch ermöglicht Unternehmen mit Mwst.-Registrierung in Deutschland den Versand in die Schweiz: Die im Online-Shop bestellte Ware wird als Inlandspaket nach Konstanz versandt und dort verarbeitet. Die verzollte Direktlieferung der Pakete in die Schweiz erfolgt nur einen Werktag nach deren Eintreffen in Konstanz.